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BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 87/06 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG München, 28.04.2004 - S 39 KA 2573/01
- LSG Bayern, 19.07.2006 - L 12 KA 439/04
- BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 87/06 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 19/92
Anspruch eines Arztes auf Wiederzulassung zur kassenärztlichen Versorgung; …
Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 87/06 B
Ein ausdrücklicher Vertagungsantrag ist auch nicht im Hinblick darauf entbehrlich gewesen, dass sich der Kläger genügend entschuldigt hatte und er deshalb darauf habe vertrauen dürfen, dass er in jedem Falle noch Gelegenheit zu einer persönlichen Äußerung bekommen würde (vgl hierzu BSG, Urteil vom 27.1.1993 - 6 RKa 19/92 - USK 93106). - BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07
Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit
Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 87/06 B
Eine nochmalige Vertagung der mündlichen Verhandlung ist zur Wahrung der Möglichkeit des Klägers auf rechtliches Gehör nicht geboten gewesen (vgl BVerfG NJW 2007, 3486, 3487), zumal sich das Verfahren aufgrund der vorangegangenen Vertagungsanträge des Klägers schon einige Zeit hingezogen hatte. - BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …
Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 87/06 B
24 Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung von § 193 Abs. 1 und Abs. 4 SGG (in der bis zum 1.1.2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung, vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
- BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06
Grundsatzbeschwerde
Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 87/06 B
Eine solche Rechtsfrage muss regelmäßig so konkret formuliert werden, dass sie mit "ja" oder "nein" beantwortet werden kann (vgl BAG, Beschluss vom 23.1.2007 - 9 AZN 792/06 - NJW 2007, 1165, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen); dies ist bei der vom Kläger benannten Frage nicht der Fall. - BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B
Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 87/06 B
Zudem muss er die tatsächlichen Umstände, welche den Verstoß begründen sollen, substantiiert dartun und darüber hinaus darlegen, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruht (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, mwN;… Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, Kapitel IX RdNr 202 ff). - BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01
Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 87/06 B
Diese Anforderungen, die allerdings nicht überspannt werden dürfen, sind verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 12 RdNr 3 f, Nr. 16 RdNr 4 f). - BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B
Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 87/06 B
9 Wer die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung erstrebt, muss in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnen, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 2 ff und Nr. 9 RdNr 4, mwN). - BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 69/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Partner einer Gemeinschaftspraxis - …
Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 87/06 B
Zudem hat der Kläger nicht dargelegt, dass die Problematik der Rechtssubjektivität der Gemeinschaftspraxis im Rahmen der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Zulassungsentziehung, die ausschließlich seinen persönlichen Zulassungsstatus betrifft (s hierzu BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 10 RdNr 7 ff), entscheidungserheblich ist und somit im angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden könnte. - BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 75/00 R
Korrektur unrichtiger Honorarbescheide
Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 87/06 B
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm eine Verfassungsbeschwerde des Klägers gegen die Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Senat (Beschluss vom 28.3.2001 - B 6 KA 75/00 B) nicht zur Entscheidung an.